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   BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50   

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https://dejure.org/1951,1126
BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,1126)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1951 - II ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,1126)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1951 - II ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,1126)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.11.1940 - II 44/40

    Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder

    Auszug aus BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50
    Wenn auch das Reichsgericht in RGZ 165, 193 einer offenen Handelsgesellschaft trotz Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages im Verhältnis unter den Gesellschaftern als faktischer Gesellschaft Rechtswirksamkeit beilegt, sofern die Gesellschaft in Vollzug gesetzt ist, so können diese Rechtsgrundsätze jedenfalls dann nicht zur Anwendung gebracht werden, wenn die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags auf dem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot beruht und der Zweck der Verbotsnorm in der Verhinderung des gesellschaftlichen Zusammenschlusses und der gemeinsamen Tätigkeit der Gesellschafter besteht.
  • RG, 05.01.1926 - II 153/24

    Offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50
    Bei dieser Sachlage bestehen keine Bedenken, auf das Innenverhältnis, d.h. auf die Beziehungen der Parteien untereinander die Vorschriften über die offene Handelsgesellschaft anzuwenden, ohne daß die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden ist, und ohne daß die Gesellschaft den Betrieb des Handelsgewerbes aufgenommen hat (RGZ 112, 280).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    In diesem Sinn hat der Senat bei einem bewußten und gewollten Verstoß gegen ein Verbotsgesetz die Möglichkeit einer rechtlichen Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustandes verneint, soweit eine solche Anerkennung mit dem Sinn und dem Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes in Widerspruch stehen würde (Urt v 11. April 1951 - II ZR 9/50; vgl. aber auch BGH Lind.-Möhr. Nr. 8 zu § 105 HGB).
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51

    Auflösung einer faktischen Gesellschaft

    Solche Einschränkungen sind, wie der Senat bereits für den Fall der Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages wegen Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) dargelegt hat (Urteil vom 11.4.1951 - II ZR 9/50), insbesondere dort geboten, wo die rechtliche Aberkennung des tatsächlich vorhandenen Zustandes mit gewichtigen Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen in Widerspruch treten würde.
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 45/50

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung hat der II. Zivilsenat des BGH sich mit gewissen Einschränkungen angeschlossen (Urteile vom 11. April 1951 - II ZR 9/50 - und 24. Oktober 1951 - II ZR 18/51 -).
  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

    Die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft findet - wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGHZ 55, 5, 9; 17, 160, 167; Urt. v. 11.4.51 - II ZR 9/50) - da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen.
  • BGH, 12.05.1954 - II ZR 167/53

    nicht mehr angemeldete GmbH - "faktische Gesellschaft", Ausschluß grundsätzlich

    Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (Urteil des Senats vom 11. April 1951 - II ZR 9/50 -), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, daß sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn- oder Liquidationsanteil zugestehen läßt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht.
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